Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchsanweisung zu Nuggiketten
Die verwendeten Materialien sind:
- schweiss- und speichelfest sowie schadstofffrei
- farbecht
- rost- und nickelfrei
- die Schnüre werden geknotet (am Schluss doppelt geknotet), die Knoten abgebrannt
Die maximale Länge der Nuggikette beträgt (ohne Clip) 22cm. Diese darf aufgrund von Strangulationsgefahr nicht überschritten werden. Die Materialien entsprechen alle den gängigen Normen (DIN-EN 71-3 und 12586), sind geprüft und zugelassen für die Benutzung von Säuglingen.
Da Produkte aus Holz eine grössere Abnutzung haben als jene aus anderen Materialien, kann es in Verbindung mit Speichel zu Farbabrieb kommen. Die verwendeten Farben sowie die Lacke sind völlig ungiftig, womit für Ihr Kind keine Gefahr besteht.
Reinigung:
Die Holzprodukte bitte mit einem feuchten Tuch reinigen, niemals mit scharfen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln.
Auch sind diese Produkte weder Spül- noch Waschmaschinen geeignet und sollten auch nicht im Dampfsterilisator gereinigt werden.
Gebrauchshinweise
- Bitte die Nuggikette nur an der Kleidung des Kindes befestigen
- Befestigen Sie die Nuggikette nicht an losen Kleidern (Strangulationsgefahr)
- Ueberlassen Sie die Nuggikette Ihrem Kind nicht als Spielzeug (Strangulationsgefahr)
- Bitte überprüfen Sie die Nuggikette vor jedem Gebrauch und lassen Sie diese bei ersten Anzeichen von Mängeln oder
Beschädigungen bei mir reparieren oder werfen Sie sie weg.
- Die Nuggikette darf nicht verlängert werden.
- Geben Sie die Nuggikette Ihrem Kind nie mit ins Bett, die Wiege oder den Laufstall. Ebenso zum schlafen sollte Ihr Kind die
Nuggikette nicht tragen.
Aufsicht
Die Nuggikette enthält verschluckbare Kleinteile und ist daher nur unter Aufsicht zu verwenden.
Es werden ausschliesslich abgerundete Buchstabenwürfel und Perlen verwendet. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Haftung für jegliche Art von Risiken übernehme, die im Zusammenhang mit einem unsachgemässen Gebrauch der Artikel entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.
- schweiss- und speichelfest sowie schadstofffrei
- farbecht
- rost- und nickelfrei
- die Schnüre werden geknotet (am Schluss doppelt geknotet), die Knoten abgebrannt
Die maximale Länge der Nuggikette beträgt (ohne Clip) 22cm. Diese darf aufgrund von Strangulationsgefahr nicht überschritten werden. Die Materialien entsprechen alle den gängigen Normen (DIN-EN 71-3 und 12586), sind geprüft und zugelassen für die Benutzung von Säuglingen.
Da Produkte aus Holz eine grössere Abnutzung haben als jene aus anderen Materialien, kann es in Verbindung mit Speichel zu Farbabrieb kommen. Die verwendeten Farben sowie die Lacke sind völlig ungiftig, womit für Ihr Kind keine Gefahr besteht.
Reinigung:
Die Holzprodukte bitte mit einem feuchten Tuch reinigen, niemals mit scharfen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln.
Auch sind diese Produkte weder Spül- noch Waschmaschinen geeignet und sollten auch nicht im Dampfsterilisator gereinigt werden.
Gebrauchshinweise
- Bitte die Nuggikette nur an der Kleidung des Kindes befestigen
- Befestigen Sie die Nuggikette nicht an losen Kleidern (Strangulationsgefahr)
- Ueberlassen Sie die Nuggikette Ihrem Kind nicht als Spielzeug (Strangulationsgefahr)
- Bitte überprüfen Sie die Nuggikette vor jedem Gebrauch und lassen Sie diese bei ersten Anzeichen von Mängeln oder
Beschädigungen bei mir reparieren oder werfen Sie sie weg.
- Die Nuggikette darf nicht verlängert werden.
- Geben Sie die Nuggikette Ihrem Kind nie mit ins Bett, die Wiege oder den Laufstall. Ebenso zum schlafen sollte Ihr Kind die
Nuggikette nicht tragen.
Aufsicht
Die Nuggikette enthält verschluckbare Kleinteile und ist daher nur unter Aufsicht zu verwenden.
Es werden ausschliesslich abgerundete Buchstabenwürfel und Perlen verwendet. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Haftung für jegliche Art von Risiken übernehme, die im Zusammenhang mit einem unsachgemässen Gebrauch der Artikel entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.